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Zusatzblatt
zur bestehenden Friedhofsordnung
für den Friedhof der römisch katholischen Pfarrkirche Maria Heimsuchung in
Nofels
Bestattungen im neu errichteten Urnenfriedhof
Ab Anfang
November 2007 sind Urnen-Bestattungen im neu errichteten Urnenfriedhof
möglich.
Nachstehend
einige Informationen zu diesem Teil des Friedhofes:
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Urnengrabplätze werden in der Regel von der Friedhofsverwaltung zugeteilt.
Es besteht aber die Möglichkeit, im neuen Urnenfriedhof Grabplätze frei
zu wählen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz besteht
jedoch nicht, aber nach Möglichkeit wird den Wünschen des Antragsstellers
entsprochen.
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Die
Vorreservierung von Urnengräbern ist möglich, in diesem Fall muss eine
Grabplatte in der Urnennische angebracht werden und die Grabgebühren
müssen bei der Reservierung entrichtet werden.
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Es gibt
zwei Möglichkeiten der Urnenbestattung:
--> In Kammern (auf der Vorderseite der Urnenwände) oder
--> in Form der Erdbestattung (auf der Rückseite der Urnenwände)
Eine Erdbestattung setzt voraus, dass Urnen aus verrottbarem Material
verwendet werden (zB. aus Holz).
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Gestaltung der Urnengräber
Urnengräber
(Urnenkammern) auf der Vorderseite der Urnenwände:
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Verschluss der Urnenkammern mit einer Grabplatte aus Marmor, Stein oder
ähnlichem Material, das Anbringen einer Abstellplatte vor der
Urnennische im selben Material ist erlaubt. Diese darf jedoch nicht über
die Urnenwand hinausstehen.
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Sollte
für den Verschluss der Urnenkammer ein Material verwendet werden, das in
der Friedhofsordnung (Punkt X.) nicht angeführt ist, muss dies mit der
Friedhofsverwaltung im vorhinein abgeklärt werden.
Die Friedhofsverwaltung kann mit Rücksicht auf das Gesamtbild des
Urnenfriedhofs die Verwendung bestimmter Werkstoffe untersagen.
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Die
Abstellfläche vor der Urnenkammer ist zum Abstellen von Weihwasserkessel,
Grablichter, Blumenvasen vorgesehen.
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Der
Grünstreifen am Fuss der Urnenwände darf nicht verändert werden und es
darf dort auch nichts abgestellt werden, zB keine Vasen, Lichter, Kerzen,
Weihwasser.
Urnengräber
auf der Rückseite der Urnenwände (Erdbestattung)
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Anbringen
einer Grabplatte in der dafür vorgesehenen Nische. Bezüglich Material gilt
dieselbe Regelung wie für die Vorderseite der Urnenwände.
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Der
Kiesstreifen am Fuss der Urnenwände kann für das Abstellen von
Grablichtern, Weihwasserkessel, Blumenstöcke verwendet werden. Das
Eingraben von Pflanzen ist nicht erlaubt. Der Kiesbelag darf nicht
verändert werden.
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Nicht
gestattet sind grundsätzlich Grabmäler und Inschriften, die gegen den
guten Geschmack verstossen bzw. geeignet sind, das christlich-religiöse
Empfinden zu verletzen.
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Die
Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre
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Kosten
für ein Urnengrab
(Belegung mit max.vier Urnen): Euro 750,-- für die Dauer von 10 Jahren,
Bezahlung bei Erwerb des Urnengrabes.
Verlängerungen sind
wie in der Friedhofsordnung festgehalten möglich.
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Bestehender
Urnenfriedhof:
Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung (Pfarramt Telefon 05522 /
73881).
Nofels, im
November 2007
Die Friedhofsverwaltung
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