Zusatzblatt zur bestehenden Friedhofsordnung
für den Friedhof der römisch katholischen Pfarrkirche Maria Heimsuchung in Nofels

Bestattungen im neu errichteten Urnenfriedhof

Ab Anfang November 2007 sind Urnen-Bestattungen im neu errichteten Urnenfriedhof möglich.

Nachstehend einige Informationen zu diesem Teil des Friedhofes:

  • Urnengrabplätze werden in der Regel von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Es besteht aber die Möglichkeit, im neuen Urnenfriedhof Grabplätze frei zu wählen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz besteht jedoch nicht, aber nach Möglichkeit wird den Wünschen des Antragsstellers entsprochen.
     

  • Die Vorreservierung von Urnengräbern ist möglich, in diesem Fall muss eine Grabplatte in der Urnennische angebracht werden und die Grabgebühren müssen bei der Reservierung entrichtet werden.
     

  • Es gibt zwei Möglichkeiten der Urnenbestattung:

    --> In Kammern (auf der Vorderseite der Urnenwände) oder

    --> in Form der Erdbestattung (auf der Rückseite der Urnenwände)
    Eine Erdbestattung setzt voraus, dass Urnen aus verrottbarem Material verwendet werden (zB. aus Holz).

Gestaltung der Urnengräber

Urnengräber (Urnenkammern) auf der Vorderseite der Urnenwände:

  • Verschluss der Urnenkammern mit einer Grabplatte aus Marmor, Stein oder ähnlichem  Material, das Anbringen einer Abstellplatte vor der Urnennische im selben Material ist erlaubt. Diese darf jedoch nicht über die Urnenwand hinausstehen.
     

  • Sollte für den Verschluss der Urnenkammer ein Material verwendet werden, das in der Friedhofsordnung (Punkt X.) nicht angeführt ist, muss dies mit der Friedhofsverwaltung im vorhinein abgeklärt werden.
    Die Friedhofsverwaltung kann mit Rücksicht auf das Gesamtbild des Urnenfriedhofs die Verwendung bestimmter Werkstoffe untersagen. 
     

  • Die Abstellfläche vor der Urnenkammer ist zum Abstellen von Weihwasserkessel, Grablichter, Blumenvasen vorgesehen.
     

  •  Der Grünstreifen am Fuss der Urnenwände darf nicht verändert werden und es darf dort auch nichts abgestellt werden, zB keine Vasen, Lichter, Kerzen, Weihwasser.

Urnengräber auf der Rückseite der Urnenwände (Erdbestattung)

  • Anbringen einer Grabplatte in der dafür vorgesehenen Nische. Bezüglich Material gilt dieselbe Regelung wie für die Vorderseite der Urnenwände.
     

  • Der Kiesstreifen am Fuss der Urnenwände kann für das Abstellen von Grablichtern, Weihwasserkessel, Blumenstöcke verwendet werden. Das Eingraben von Pflanzen ist nicht erlaubt. Der Kiesbelag darf nicht verändert werden.
     

  • Nicht gestattet sind grundsätzlich Grabmäler und Inschriften, die gegen den guten Geschmack verstossen bzw. geeignet sind, das christlich-religiöse Empfinden zu verletzen.
     

  • Die Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre
     

  • Kosten für ein Urnengrab (Belegung mit max.vier Urnen): Euro 750,-- für die Dauer von 10 Jahren, Bezahlung bei Erwerb des Urnengrabes. Verlängerungen sind wie in der Friedhofsordnung festgehalten möglich.

 Bestehender Urnenfriedhof:

  •  Bei Bestattungen auf dem bestehenden Urnenfriedhof ändert sich nichts, es gelten die bisher gehandhabten Regelungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung (Pfarramt Telefon 05522 / 73881).

Nofels, im November 2007
Die Friedhofsverwaltung