Hinweise für Begräbnisse in unserer Pfarre

Ein Todesfall in der Familie oder im nahen Bekanntenkreis ist nicht nur mit Trauer, sondern auch mit zahlreichen Aufgaben verbunden.

Dieser Zwang zum Tätigsein ist sehr oft hilfreich, um die ersten sorgenvollen Stunden zu bewältigen, die der Verlust eines lieben Menschen mit sich bringt.

 

Zur rein "administrativen" Bewältigung eines Todesfalles empfiehlt sich eine Vorgangsweise in folgenden Schritten:

Aufnahme des Kontaktes

  • zum Leichenbestatter

  • sowie zur Pfarre Nofels
    (Pfarrer, Friedhofsverwaltung).


Kontakt zum Leichenbestatter

 

Die Bestatter sind nicht nur bei der eigentlichen Beerdigung oder Kremierung behilflich; sie bieten ihre Beratungsdienste unter anderem auch in folgenden Bereichen an:

 

  • Verständigung des Stadtarztes für die Totenbeschau
    (so ferne sich der Todesfall zu Hause ereignet hat) als Voraussetzung zur Ausstellung des Totenscheines

  • Ausstellung der Sterbeurkunde

  • Todesanzeigen in den Zeitungen

  • Partezettel zur Verständigung von Verwandten und Bekannten

  • Einkleidung des Verstorbenen und weitere Dienstleistungen, die über Anfrage vom Bestatter angeboten werden.

       Darüber hinaus erledigt der Bestatter manche Behördengänge, wie etwa die Besorgung der Sterbeurkunde vom Standesamt, wofür u. a. die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und bei Verheirateten die Heiratsurkunde erforderlich sind.
 

Leichenbestatter im Bezirk Feldkirch:

  • Gohm, Tosters, Tel. 05522 / 76071

  • Nuck, Feldkirch, Tel. 05522 / 70233

  • Ammann, Rankweil, Tel. 050 / 1717-220


Kontakt zur Pfarre Nofels

Vereinbarung eines Termins mit unserem Pfarrer, um den Zeitpunkt und die Gestaltung des Begräbnisses festlegen zu können. Telefon 05522/73881 oder Handy 0669 17059617.

Unser Pfarrer sowie Mitarbeiter der Pfarre sind auch gerne bereit, Sie bei der Gestaltung der Totenwache und des Auferstehungsgottesdienstes zu unterstützen.

Um die Lage des Grabes (Familien oder Einzelgrab) bzw. der Urne festzulegen, sollen die Hinterbliebenen sich mit dem kirchlichen Friedhofsverwalter Alfons Mähr, Seb. Kneipp-Strasse 20 (Telefon 72496 oder mobil 0664-73640471) nach Möglichkeit mit der Taufurkunde des/r Verstorbenen in Verbindung setzen.

Am Nofler Friedhof können alle Verstorbenen, die im Ort gewohnt haben, beerdigt bzw. beigesetzt werden. Auswärtige Personen finden normalerweise nur dann in Nofels ihre letzte Ruhestätte, wenn sie eine besondere Beziehung zur Pfarre hatten.

In Nofels ist sowohl Erdbestattung als auch Urnenbeisetzung möglich.


Erdbestattung

 

Der Normalfall einer Beerdigung sieht folgende Vorgangsweise vor:

  • Aufbahrung des Sarges mit dem Verstorbenen in der Leichenkapelle (Alte Kirche)

  • Totenwache am Vorabend der Beerdigung

  • Auferstehungsgottesdienst in der Pfarrkirche

  • Beisetzungsfeier am Grab

Ein Absenken des Sarges während der Beerdigung ist möglich; diese muss mit dem Bestatter entsprechend vereinbart werden.

Möglich ist auch die Aufbahrung des Sarges zur Messfeier in der Kirche mit anschliessendem Leichenzug zum Grab. Auch diese Form muss mit dem Bestatter vorher besprochen werden.


Urnenbeisetzung

In der Regel erfolgt die Verabschiedung des Verstorbenen wie folgt:

  • Überführung des Verstorbenen ins Krematorium durch den Leichenbestatter;

  • Totenwache am Vorabend der Beerdigung,

  • die Urne wird am Tage der Totenwache in der neuen Kirche aufgebahrt

  • Auferstehungsgottesdienst mit anschließendem Leichenzug zur Beisetzung der Urne.

Im Nofler Friedhof wurde ein eigenes Urnenfeld eingerichtet. Für die Gestaltung des Urnengrabes gibt es besondere Vorschriften, die in der Friedhofsordnung festgehalten sind. Diese ist bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.


Totenwache und Auferstehungsgottesdienst

Totenwache: Diese findet am Vorabend der Beerdigung um 19.30 Uhr in der Pfarrkirche statt. Sie wird als Wortgottesdienst gestaltet mit Lesungen, Rosenkranzgebet und Litanei, aber auch Texte der Angehörigen können eingebracht werden.

Begräbnisgottesdienste: Diese finden nur an Werktagen, entweder um 9.00 Uhr oder um 14.30 Uhr, statt (Samstag nur um 9.00 Uhr).

Die Mitgestaltung durch die Angehörigen ist auf Wunsch selbstverständlich möglich, zB bei der Begrüssung, bei der Auswahl und dem Vortrag der Lesung, bei der Wahl des Evangeliumstextes und bei den Fürbitten (Textvorschläge sind im Pfarrbüro erhältlich).

Für die musikalische Umrahmung des Gottesdienstes (Organist, kleine Gesangsgruppe) bietet das Pfarrbüro ebenfalls seine Vermittlungsdienste an.


Beerdigung für von der Kirche Ausgetretene

Der Pfarrgemeinde Nofels ist es bewusst, dass die Verabschiedung eines Verstorbenen eine Angelegenheit ist, die gefühlsmäßig nicht den Verstorbenen, sondern die Hinterbliebenen betrifft.

Trotzdem muss bei einem kirchlichen Begräbnis der Wunsch des Verstorbenen respektiert werden, der durch den Kirchenaustritt dokumentiert hat, dass er sich von dieser Religionsgemeinschaft und damit von der Pfarrgemeinde Nofels verabschiedet hat.

Um den Anliegen beider - sowohl des Verstorbenen als auch der Hinterbliebenen - gerecht zu werden, empfiehlt sich bei der Beerdigung von der Kirche Ausgetretener ein Gespräch mit dem Pfarrer, um die beste Form für eine würdige Verabschiedung zu finden.


Beerdigung Verstorbener anderer Konfessionen

Der Nofler Friedhof steht zwar unter kirchlicher Verwaltung; es besteht aber für Verstorbene aller Bekenntnisse Gastrecht in unserer Kirche.

Wer die pfarrlichen Einrichtungen für ein Begräbnis eines nicht-katholischen Verstorbenen beanspruchen will, möge sich rechtzeitig mit dem Pfarrer und dem Friedhofsverwalter ins Einvernehmen setzen.

Der Verein "Abschied in Würde" in Götzis hat es sich zur Aufgabe gemacht, konfessionell nicht gebundene Verstorbene zur letzten Ruhestätte zu begleiten
Kontakt: Abschied in Würde,
Verein für die Gestaltung von Trauerfeiern,
A 6840 Götzis, Kornfeld 32, 
Telefon 0664/4606491, E-mail: verein@abschied-in-wuerde.at

Eine weitere Möglichkeit wird in Zukunft die Naturbestattung in einem Wald des Friedens sein.
Kontakt: Ethik- & Umwelt Krematorium, Riedstasse 31, 6845 Hohenems,
Telefon 05576 / 43111-15.


Begräbniskosten

Für die Begräbniskosten stellt die Friedhofsverwaltung folgendes in Rechnung:

  • Grabgebühren lt. Friedhofsordnung

  • Beitrag für den Mesner und evt. für die

  • musikalische Gestaltung.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Begräbniskosten noch zu Lebzeiten zu regeln. Genauere Informationen erteilen die Bestatter oder die Friedhofsverwaltung.


Weitere wichtige Telefonnummern:

  • Hospizbewegung Region Feldkirch, Telefon 05522 / 200-1152

  • Telefonseelsorge Telefon 142

  • Sozialpatenschaft der Caritas, Telefon 05522 / 200 - 1077